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OLG Hamm, 25.10.1993 - 3 U 209/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.05.1993 - 12 O 2/92
- OLG Hamm, 25.10.1993 - 3 U 209/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1993 - 3 U 209/92
Zwar braucht über das allgemeine Risiko einer Wundinfektio nach Operationen nicht aufgeklärt zu werden, da der Patient mit diesem Risiko schon von sich aus rechnet, bei Injektionen kann aber ein solches allgemeines Gefahrenbewußtsein des Patienten nicht vorausgesetzt werden (BGH NJW 89, 1533, 1534}. Gerade weil es sich um einen ärztlichen Routineeingriff handelt, wird ihn der Patient im allgemeinen als ungefährlich ansehen (BGH a.a.O.).